Ihre Fragen - unsere Antworten

Sie haben Fragen zum „Pakt für den Ganztag? Sie suchen Unterlagen? Schauen Sie in unseren FAQs oder schicken Sie uns eine Nachricht und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Informationen zur Coronapandemie

Hygieneregeln im MKK vom 22.4.3020

Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen als PDF

Corona Sicherheitsregeln Kitas

Corona Sicherheitsregeln der DGEÜV für Kindertageseinrichtungen

Informationsschreiben

Informationsschreiben der Behörden und Ministerien

    Infektionsschutzgesetz

    Leitfaden für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

      Oft gefragt

      Wie funktioniert die Antragsstellung?

      Für die Beantragung eines Betreuungsplatzes ist eine Interessensbekundung nötig. Diese erhalten Sie entweder über die Schule oder direkt über unsere Webseite (Hyperlink). Die Interessensbekundung ist ausgefüllt in der Schule einzureichen, dort erfolgt eine Prüfung der Platzkapazitäten. Die Schule übersendet in der Folge eine Liste aller genehmigten Aufnahmen an das ZKJF, welches die Daten im System erfasst und den Vertragsversand an die Eltern einleitet. Sobald alle Vertragsunterlagen ausgefüllt und unterschrieben wieder beim ZKJF eingehen, wird der Vertrag zum vereinbarten Starttermin aktiviert.

       

      Wie funktioniert die Moduländerung?

      Eine Moduländerung ist immer schriftlich (in Briefform oder als Scan per Mail) einzureichen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie direkt hier oder alternativ über die pädagogische Leitung vor Ort.

       

      Formular zur Moduländerung als PDF zum Download

      Vertragsstart ist August, obwohl das Schuljahr erst im September beginnt?

      Die monatlichen Entgelte sind als sogenanntes Jahresentgelt auf den Zeitraum des offiziellen Schuljahres, d. h. vom 01.08 eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres kalkuliert und werden als monatliches Entgelt in 12 Teilbeiträgen erhoben und gem. § 4 durch eine SEPA-Lastschrift eingezogen, unabhängig von Ferien- oder Schließungszeiten. Das Entgelt ist auch dann zu entrichten, wenn das Kind das Betreuungsangebot bspw. aufgrund der Ferienzeit nicht besucht.

      Wie ist die Kündigungsfrist?

      Bis zum 30. November des laufenden Schuljahres ist der Vertrag für beide Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Januar schriftlich kündbar. Der Vertrag ist ebenso bis zum 31. Mai des
      laufenden Schuljahres für beide Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Juli schriftlich kündbar. Eine ordentliche Kündigung nach dem 30. November zum 31. Januar bzw. nach dem 31. Mai zum 31. Juli des laufenden Jahres ist ausgeschlossen.

      Wie sind die Änderungsfristen?

      Bis zum 30. November des laufenden Schuljahres können Vertragsänderungen mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Januar vorgenommen werden. Der Vertrag kann ebenso bis zum 31. Mai des laufenden Schuljahres mit einer Frist von zwei Monaten zum 31. Juli geändert werden.
      Außerordentliche Änderungen während des laufenden Schuljahres sind nur nach vorheriger Absprache in begründeten Ausnahmefällen, aus wesentlichen sozialen, pädagogischen oder
      sonstigen dringenden Gründen möglich.

      Wieso erhalte ich zwei Vertragsausführungen?

      Eine Vertragsausführung wird in der Verwaltung des ZKJF abgelegt, die zweite ist für Ihre persönlichen Unterlagen.  

      Wer ist Ansprechpartner für pädagogische Fragen?

      Ansprechpartner für pädagogische Fragen ist die pädagogische Leitung vor Ort. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Einrichtung unter dem Reiter „Schulen im Pakt für den Ganztag“.

      An wen wende ich mich im Krankheitsfall?

      Zur Abmeldung Ihres Kindes im Krankheitsfall wenden Sie sich an die pädagogische Leitung vor Ort. Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Einrichtung unter dem Reiter „Für Schüler*innen“.

      Wer ist Ansprechpartner für vertragliche Fragen?

      Ansprechpartner für vertragliche Fragen ist die ZKJF gGmbH in Hanau. Sie erreichen uns telefonisch unter der 06181/90686-0 , per Mail unter schulbetreuung@zkjf.de oder auf dem Postweg unter der Anschrift Dörnigheimer Str. 1, 63452 Hanau.

      Warum wird die Ferienbetreuung jeden Monat abgebucht?

      Die monatlichen Entgelte sind als sogenanntes Jahresentgelt auf den Zeitraum des offiziellen Schuljahres, d. h. vom 01.08 eines Jahres bis zum 31.07. des Folgejahres kalkuliert und werden als monatliches Entgelt in 12 Teilbeiträgen erhoben; unabhängig von Ferien- oder Schließungszeiten.

      Mein Kind konnte die Betreuung im letzten Monat nicht wahrnehmen, warum muss ich trotzdem zahlen?

      Nimmt das Schulkind seinen Betreuungsplatz aus Gründen, welche in seiner Sphäre liegen, nicht in Anspruch (z. B. Krankheit), bleibt dies ohne Einfluss auf die Zahlungspflicht. Dies gilt auch für Zeiten, in denen die Betreuungseinrichtung geschlossen ist. Eine Aufrechnung ist nicht möglich.

      Oft werden unsere Leistungen auch mit diesen Begriffen gesucht:

      PfdN, Pakt für den Ganztag Main Kinzig Kreis, Schule Schulbetreuung Ganztag, Ganztagsbetreuung, Hort, Hortbetreuung Grundschule,  Förderschulen Betreuung  Nachmittag, Nachmittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung, Schulessen, Schulspeisung, Betreuungskraft Ganztagsschule, Betreuungskräfte Schule,  Betreuer Betreuerin Schule, Pädagogische Leitung Ganztagsschule, Bildungsangebot Betreuungsangebot Schulträger,  Betreuungsträger Schule,  Elternverein Schulbetreuung, Betreuungsverein Schule,  Land Hessen Standortkommune,  Betreuungsmodul Ferienbetreuung,  Betreuungsmodule Ferienbetreuung, Arbeitsgruppen Ganztagsprogramm,  Ganztagsprogramme ganztägig arbeitende Schulen,  Bildung und Teilhabe Grundschülerin Grundschüler,  Elterngebühren Betreuung Schule,  Elterngebühr kostenfreie Betreuung